Sonderinformationen zur Neuregelung der Jahresabschlusspublizität nach dem 01.01.07 geltenden Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft

Der Bundestag hat mit Datum vom 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – verabschiedet (Hinweis auf unsere Information 10/2006). Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte unter dem Datum vom 13.10.2006. Das Gesetz trat am 1.1.2007 in Kraft. Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse im Internet offenzulegen. Die Sanktionen bei einer nicht ordnungsgemäßen Offenlegung werden zudem verschärft.

Zu dem Kreis der betroffenen Unternehmen, über die Art, den Zeitpunkt und den Weg der Offenlegung sowie deren Überprüfung sowie zu etwaigen Sanktionen hat die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft auf ihrer Website eine Publikation veröffentlicht.

Ebenso findet sich auf dieser Seite eine Information für Kunden der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft über die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Sie finden diese beiden Informationen als PDF-Dateien unter:

www.ebundesanzeiger.de/download/jahresabschlusspublizitaet.pdf


www.ebundesanzeiger.de/download/veroeffentlichungsentgelte_2007.pdf


Wir empfehlen die Lektüre Geschäftsleitern und verantwortlichen Funktionsträgern von Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, deren alleiniger vollhaftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist.

(Oktober 2006, Redaktion: Neulken & Partner)

Sonderinformationen zur Neuregelung der Jahresabschlusspublizität nach dem 01.01.07 geltenden Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft

Der Bundestag hat mit Datum vom 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – verabschiedet (Hinweis auf unsere Information 10/2006). Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte unter dem Datum vom 13.10.2006. Das Gesetz trat am 1.1.2007 in Kraft. Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse im Internet offenzulegen. Die Sanktionen bei einer nicht ordnungsgemäßen Offenlegung werden zudem verschärft.

Zu dem Kreis der betroffenen Unternehmen, über die Art, den Zeitpunkt und den Weg der Offenlegung sowie deren Überprüfung sowie zu etwaigen Sanktionen hat die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft auf ihrer Website eine Publikation veröffentlicht.

Ebenso findet sich auf dieser Seite eine Information für Kunden der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft über die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Sie finden diese beiden Informationen als PDF-Dateien unter:

www.ebundesanzeiger.de/download/jahresabschlusspublizitaet.pdf


www.ebundesanzeiger.de/download/veroeffentlichungsentgelte_2007.pdf


Wir empfehlen die Lektüre Geschäftsleitern und verantwortlichen Funktionsträgern von Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, deren alleiniger vollhaftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist.

(Oktober 2006, Redaktion: Neulken & Partner)